Allgemeine Geschäftsbedingungen für Softwarepflege und Support (B2B)

Vertragspartner:

WEB Schwarz (Daniel Schwarz)

Meergässle 8

89180 Berghülen

(nachfolgend „Auftragnehmer“)

Kontakt:

E-Mail: service@web-schwarz.de

Telefon: 0160 96837183

Stand: 06.01.2026

§ 1 Geltungsbereich & Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Wartung und Pflege von Webseiten (insb. WordPress) zwischen WEB Schwarz (Daniel Schwarz) (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand & Leistungen

(1) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen zur Aufrechterhaltung der technischen Funktionsfähigkeit der im Hauptvertrag näher bezeichneten WordPress-Installation.

(2) Updates (Werkleistung): Soweit vereinbart, führt der Auftragnehmer Updates für das WordPress-System (Core), Themes und Plugins durch, um Sicherheitslücken zu schließen und die Kompatibilität zu wahren.

(3) Support (Dienstleistung): Soweit vereinbart, unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei Anwendungsfragen. Dies erfolgt als reine Dienstleistung zur Unterstützung des Auftraggebers; die Verantwortung für den inhaltlichen und wirtschaftlichen Erfolg der Webseite verbleibt beim Auftraggeber.1

§ 3 Erreichbarkeit, Meldewege & Reaktionszeiten2

(1) Verfügbarkeit: Der Auftragnehmer ist im Nebenerwerb tätig. Es bestehen daher keine festen Servic3e- oder Bürozeiten.

(2) Meldewege: Störungsmeldungen können wie folgt eingereicht werden:

  • Per E-Mail: an service@web-schwarz.de

  • Telefonisch: unter 0160 96837183

(3) Besonderheiten bei der Meldung:

  • E-Mail: Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass E-Mail-Postfächer nicht permanent überwacht werden. Die Sichtung von E-Mails erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang.

  • Telefon (Dringende Fälle): Bei kritischen Fehlern oder dringenden Anliegen ist zwingend die telefonische Kontaktaufnahme erforderlich. Ist der Auftragnehmer telefonisch nicht unmittelbar erreichbar, hinterlässt der Auftraggeber eine Nachricht (Mailbox oder SMS/Messenger); der Auftragnehmer wird in diesem Fall so zeitnah wie möglich einen Rückruf veranlassen.

(4) Reaktionszeit: Die Reaktionszeit beträgt pauschal 3 Arbeitstage (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg).

(5) Definition Reaktion: Innerhalb der Reaktionszeit beginnt der Auftragnehmer mit der Analyse der Störung und gibt dem Auftraggeber eine erste Rückmeldung zum Status. Die Frist beginnt:

  • Bei E-Mail: Mit der tatsächlichen Sichtung der E-Mail durch den Auftragnehmer, spätestens jedoch 24 Stunden nach Eingang (werktags).

  • Bei Telefon: Mit dem Zeitpunkt des persönlichen Gesprächs bzw. des Rückrufs.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Erbringung der Leistungen, insbesondere durch Gewährung des notwendigen Zugriffs auf das Backend (Administrator-Rechte) und den Server (FTP/SFTP, Datenbank).

(2) Datensicherung: Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor jedem Wartungseingriff des Auftragnehmers eine vollständige Datensicherung durchzuführen, sofern die Datensicherung nicht explizit Teil des beauftragten Wartungspakets ist. Generell obliegt es dem Auftraggeber, Daten und Inhalte regelmäßig zu sichern.

(3) Lizenzen: Die Kosten für kostenpflichtige Themes und Plugins („Premium-Lizenzen“) trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist für die Verlängerung dieser Lizenzen verantwortlich. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Updates für Komponenten durchzuführen, für die keine gültige Lizenz vorliegt.

(4) Der Auftraggeber nennt einen qualifizierten Ansprechpartner, der für die Kommunikation mit dem Auftragnehmer zuständig ist.

§ 5 Vergütung & Preisanpassung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Hauptvertrag (z. B. monatliche Pauschale).

(2) Reisekosten und Spesen für Einsätze vor Ort werden, sofern nicht anders vereinbart, gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

(4) Preisanpassung: Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Vergütung frühestens nach Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsbeginn angemessen zu erhöhen, um gestiegene Kosten auszugleichen. Die Erhöhung ist dem Auftraggeber mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform anzukündigen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % der bisherigen Vergütung, hat der Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung.

§ 6 Zusatzleistungen & Abgrenzung (Was kostet extra?)

(1) Leistungen, die nicht ausdrücklich im Wartungsvertrag beschrieben sind, sind gesondert vergütungspflichtig. Hierzu zählen insbesondere:

  • Schulungen, Inhaltspflege und Einweisungen.

  • Vor-Ort-Einsätze.

  • Beseitigung von Störungen, die durch Bedienungsfehler, Dritte oder äußere Einwirkungen (z. B. Serverausfall beim Hoster, Hackangriffe trotz aktueller Software) verursacht wurden.

  • Kompatibilitätsprobleme: Anpassungen des Layouts (Design) oder der Funktionalität, die notwendig werden, weil ein Update von Drittanbietern (Plugins, Themes, WordPress Core) visuelle Änderungen oder technische Inkompatibilitäten verursacht, obwohl das Update technisch korrekt durchgeführt wurde.

  • Wiederherstellung von verlorenen Daten.

(2) Diese Leistungen werden nach der jeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers (Stundensatz) abgerechnet.

§ 7 Gewährleistung (Mängel bei Updates)

(1) Für Mängel an gelieferten Updates oder Anpassungen leistet der Auftragnehmer Gewähr durch Nacherfüllung.

(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Durchführung der jeweiligen Maßnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder arglistigem Verschweigen eines Mangels.

(3) Erlöschen bei Fremdeingriff: Die Gewährleistung für die Stabilität und Funktionsfähigkeit der Webseite entfällt, wenn der Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers Änderungen am Quellcode, an den Einstellungen der Plugins oder an der Datenbank vornehmen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass diese Änderungen für den Fehler nicht ursächlich waren.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht).

(3) Haftungsbegrenzung: Im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht (Abs. 2) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung ist in diesen Fällen pro Vertragsjahr summenmäßig auf die Höhe der jährlichen Gesamtvergütung dieses Vertrages begrenzt.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Auftraggeber regelmäßige und gefahrentsprechende Datensicherungen durchgeführt hat und eine Wiederherstellung der Daten aus diesen Sicherungen möglich ist.

(5) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 9 Vertraulichkeit & Datenschutz

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt geheim zu halten.

(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Wartung Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers hat (z. B. Nutzerdaten im Backend), schließen die Parteien hierüber gesondert einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 10 Laufzeit, Kündigung & Vertragsende

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail, Brief).

(5) Haftungsausschluss nach Vertragsende: Mit Wirksamwerden der Kündigung (Vertragsende) entfällt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Vornahme von Updates, Backups und Sicherheitsprüfungen. Der Auftragnehmer haftet ausdrücklich nicht für Sicherheitslücken, Funktionsstörungen, Inkompatibilitäten oder Schäden, die nach dem Zeitpunkt des Vertragsendes auftreten oder die auf fehlende Updates und Wartungsarbeiten nach diesem Zeitpunkt zurückzuführen sind. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber oder Dritte im Anschluss Änderungen an der Software vornehmen.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.